Bildhonorare 1999/2000 Auszug aus den Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing
Die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) legt
jährlich Empfehlungen für Bildhonorare fest, die im folgenden auszugsweise wiedergegeben
sind. Die vollständige Übersicht kann bezogen werden über den Bundesverband der
Pressebild-Agenturen und Bildarchive e. V. (BVPA), Lietzenburger Str. 91, 10719 Berlin,
Telefon: (030) 324-9917, Fax: (030) 324-7001.
- Illustrierte Zeitschriften, Special-Interest
Zeitschriften, Mitgliederzeitschriften, Kundenzeitschriften, Supplements
- Tageszeitungen, Anzeigenblätter,
Wochenzeitungen
- Fachzeitschriften, Mitarbeiterzeitschriften,
Veranstaltungs- und Programmhefte, Informationsbroschüren
- PR-Fotos, Pressemappen
- Marktübliche allgemeine Konditionen für die Nutzung von
Bildern in den verschiedenen Medienbereichen
1. Illustrierte Zeitschriften,
SpecialInterest Zeitschriften, Mitgliederzeitschriften, Kundenzeitschriften, Supplements
Farb- oder
sw-Vorlage Abbildungsfvormat bis |
1/8 S. |
1/4 S. |
1/2 S. |
1/1 S. |
2/1 S. |
Titel ab |
Auflage bis 50000 |
150 |
180 |
290 |
460 |
740 |
1110 |
100000 |
160 |
200 |
320 |
510 |
820 |
1230 |
250000 |
180 |
220 |
350 |
560 |
900 |
1350 |
500000 |
220 |
270 |
430 |
690 |
1100 |
1650 |
1 Mio |
260 |
320 |
510 |
820 |
1310 |
1960 |
2 Mio |
300 |
380 |
610 |
980 |
1570 |
2350 |
je weitere Mio plus |
40 |
50 |
80 |
100 |
130 |
200 |
in DM |
Zuschläge:
- Beiheftposter bis 4/1 Seite: wie Titelhonorar.
Beiheftposter größer als 4/1 Seite: wie Titelhonorar plus 50%.
- Journal-Aufmacher: plus 50% auf das formatbezogene Honorar.
- Kleinformatige Abbildungen auf dem Titel: plus 100 % auf das
formatbezogene Innenseitenhonorar.
- Rücktitel: plus 80 % auf das formatbezogene
Innenseitenhonorar.
- Mehrsprachige Publikationen: je weitere Sprache: plus 25%,
maximal 100%.
- Gleichzeitiger Erwerb von Nutzungsrechten für die
Verbreitung im Ausland, bezogen auf die Gesamtauflage:
Europarechte oder englischsprachige Weltrechte plus 100%
Umfassende Weltrechte plus 150%
- Zusätzliche Veröffentlichung auf CD-ROM: plus 10%
- Zusätzliche zeitgleiche Veröffentlichung in
Online-Verfahren: plus 20% bezogen auf das Honorar auf einer 1/4 Seite.
- Honorar für Serienverwendung: plus 500% - Nutzungsdauer 1
Jahr.
Nachlässe:
- Späterer Erwerb einer In- oder Auslandslizenz sowie
unveränderte Neuauflagen: 20% Rabatt auf das auflagenbezogene Honorar.
Sonstiges:
- Mitgelieferte und veröffentlichte Texte, die über eine
Bildlegende hinausgehen, sind honorarpflichtig.
2. Tageszeitungen, Anzeigenblätter* und
Wochenzeitungen**
Abbildungsformat |
bis 1spaltig |
darüber |
Seiten-
aufmacher |
Titel
Sondertitel
Verkaufplakate |
Auflage bis 10 000 |
100 |
120 |
150 |
240 |
25 000 |
110 |
140 |
180 |
280 |
50 000 |
130 |
160 |
200 |
320 |
100 000 |
150 |
180 |
230 |
360 |
250 000 |
170 |
210 |
260 |
420 |
500 000 |
190 |
230 |
290 |
460 |
1 Million |
220 |
270 |
340 |
540 |
je weitere Million:
plus |
20 |
30 |
40 |
80 |
|
in DM |
* Wochenzeitungen: Honorar minus 20 %
Zuschläge:
- Honorare für Serienverwendung: plus 500% - Nutzungsdauer 1
Jahr.
- Zusätzliche Veröffentlichung auf CD-ROM: plus 10%.
- Zusätzliche zeitgleiche Veröffentlichung in
Online-Diensten: plus 20% des Honorars für eine mehrspaltige Abbildung.
- Kopfblätter mit verschiedenen Titeln: plus 20% auf die
Gesamtauflage.
Sonstiges:
- Mitgelieferte Texte und veröffentlichte Texte, die über
eine Bildlegende hinausgehen, sind honorarpflichtig.
- Als Auflage gilt der Durchschnittswert der gedruckten Auflage
aller Erscheinungstage.
*) Manteldefinition für Regionalblätter
Bei Regionalzeitung mit verschiedenen Ausgaben, aber gleichen Titeln, können die
Teilauflagen zu einer Gesamtauflage addiert werden.
3. Fachzeitschriften*,
Mitarbeiterzeitschriften, Veranstaltungs- und Programmhefte, Informationsbroschüren (ohne
Werbecharakter)
*gilt nicht für Special Interest-Zeitschriften
Abbildungsformat
bis |
1/8 S. |
1/4 S. |
1/2 S. |
1/1 S. |
2/1 S. |
Titel |
Auflage bis 10 000 |
100 |
120 |
180 |
280 |
400 |
560 |
25 000 |
110 |
130 |
200 |
320 |
480 |
640 |
50 000 |
120 |
140 |
230 |
370 |
590 |
740 |
100.000 |
130 |
160 |
260 |
410 |
650 |
820 |
250.000 |
150 |
180 |
290 |
450 |
720 |
900 |
500.000 |
180 |
220 |
340 |
550 |
880 |
1100 |
1 Million |
210 |
260 |
410 |
660 |
1040 |
1320 |
2 Million |
240 |
310 |
490 |
780 |
1250 |
1560 |
je weitere Million: plus |
30 |
50 |
70 |
80 |
110 |
160 |
in DM |
Zuschläge:
- Beiheftposter bis 4/1 Seite: wie Titelhonorar.
- Beiheftposter größer als 4/1 Seite: wie Titelhonorar plus
50%.
- Kleinformatige Abbildungen auf dem Titel: plus 100% auf das
Format bezogene Innenseitenhonorar.
- Rücktitel: plus 80 % auf das formatbezogene
Innenseitenhonorar.
- Mehrsprachige Publikationen: je weitere Sprache: plus 25%,
maximal 100%.
- Gleichzeitiger Erwerb von Nutzungsrechten für die
Verbreitung im Ausland, bezogen auf die Gesamtauflage:
Europarechte oder englischsprachige Weltrechte plus 100%
Umfassende Weltrechte plus 150%
- Zusätzliche Veröffentlichung auf CD-ROM: plus 10%.
- Zusätzliche zeitgleiche Veröffentlichung in
Online-Verfahren: plus 20% bezogen auf das Honorar einer 1/4 Seite.
- Honorar für Serienverwendung: plus 500% - Nutzungsdauer 1
Jahr.
Nachlässe:
- Gleichzeitiger Erwerb einer In- und Auslandslizenz: 50 % auf
das auflagenbezogene Honorar.
- Späterer Erwerb einer In- und Auslandslizenz sowie
unveränderte Neuauflagen: 20% Rabatt auf das auflagenbezogene Honorar.
Sonstiges:
- Alle Bildvorlagen sind rücksendepflichtig.
- Mitglieferte und verwendete Texte, die über eine Bildlegende
hinausgehen, sind honorarpflichtig.
4. PR-Fotos, Pressemappen (redaktionelle Nutzung)
Anzahl der Kopien je Motiv |
DM |
bis 50 Stück |
500 |
bis 250 Stück |
750 |
bis 1000 Stück |
1000 |
je weitere 1000 Stück: |
plus 200 |
Allgemeines
- Der Umfang der übertragenen Rechte ist bei Auftragserteilung
zu vereinbaren. Im Zweifelsfall gilt § 31 (5) UrhG.
- Originale bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
- Das Grundhonorar enthält nur das Recht, die Medien
unmittelbar zu beliefern.
- Eine werbliche, nicht redaktionelle Verwendung ist
zusätzlich zu honorieren (z. B. Anzeigen, Mailing, usw.)
Zuschläge
- Wünscht der Auftraggeber auch weiterverbreitende Agenturen
und Pressedienste zu beliefern, so bedingt dieses einen Aufschlag von 100 % auf das
Grundhonorar. Er hat diese Unternehmen auf den Namensnennungsanspruch hinzuweisen.
Sonstiges
- Kosten der Vervielfältigung sind nicht im Honorar enthalten.
- Der Verbreiter hat durch Kennzeichnung unmittelbar am Bild
auf den Ablauf der Frist zur honorarfreien Nutzung hinzuweisen (Verfalldatum); ferner ist
zu vermerken, daß danach Honorarpflicht zugunsten der Agentur/des Fotografen (mit
Anschrift) eintritt. Diese Kennzeichnung ist durch einen Beleg nachzuweisen.
Nutzungsdauer:
- Nutzungsdauer: Die Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte
werden maximal für die Dauer von einem Jahr übertragen und erlöschen dann.
5. Marktübliche allgemeine Konditionen für die Nutzung von
Bildern in den verschiedenen Medienbereichen
Allgemein
- Vertragsgrundlage sind die Liefer- und
Geschäftsbedingungen der Bildlieferanten..
- Der Bildquellennachweis - Urhebervermerk nach § 13
UrhG und Agenturvermerk entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen - wird
grundsätzlich am jeweiligen Bild verlangt.
- Nutzung von Personenaufnahmen in der Werbung nur
nach besonderer Vereinbarung.
- Bildvorlagen werden nur leihweise zur Verfügung
gestellt und sind üblicherweise rücksendepflichtig.
Honorare, Kosten:
- Die angegebenen Honorare gelten für das einmalige
Nutzungsrecht innerhalb des definierten Nutzungsumfangs. Zusätzliche Nutzungen sind
entsprechend dem jeweiligen Nutzungszweck erneut honorarpflichtig.
- Die Honorare sind für Farbvorlagen oder
Schwarz-Weiß-Vorlagen identisch.
- Die Honorare verstehen sich in DM, netto ohne Mehrwertsteuer
und beziehen sich auf ein einzelnes Bild.
- Bearbeitungskosten sind nicht Bestandteil der Nutzungsrecht
und werden gesondert berechnet.
Zuschläge:
Zuschläge beziehen sich immer auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar des
jeweiligen Nutzungszweckes.
- Außergewöhnliche und/oder kostenintensive Aufnahmen:
Aufpreis nach Vereinbarung.
- Exklusivrechte und Sperrfristen: Aufpreis nach Vereinbarung.
- Luftaufnahmen: plus 100%
- Fotomodell-Aufnahmen: mit 1-2 Fotomodellen plus 30%, 3-5 plus
50 %, ab 6 plus 100%.
- Unterlassener Bildquellennachweis: plus 100% (bestätigt
durch Rechtssprechung)
- Vertragsstrafe bei nicht genehmigter Nutzung: das fünffache
Honorar (bestätigt durch Rechtssprechung)
- Gleichzeitiger Erwerb von erweiterten Nutzungsrechten für
ausländische Ausgaben: Zuschläge siehe jeweilige Seite.
Nachlässe:
Rabatte beziehen sich immer auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar des
jeweiligen Nutzungszweckes.
- Bildcomposing ab 4 Bilder des gleichen Bildlieferanten: 20%
Rabatt.
- Wiederholter Abdruck in derselben Ausgabe: 50% Rabatt auf das
Honorar des kleineren Abbildungsformates - in derselben Produktion (TV, Film etc.): 50%
Rabatt je weitere Nutzung pro Zeiteinheit.
- Wiederholungsrabatte werden nur dann gewährt, wenn
a) die für die letzte Wiederholung vereinbarte Nutzungsdauer nicht abgelaufen ist,
b) es sich um ein unverändertes Objekt im selben Medium handelt (geringfügige
Änderungen ausgenommen).
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