Bildhonorare 1999/2000

Auszug aus den Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing

Die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) legt jährlich Empfehlungen für Bildhonorare fest, die im folgenden auszugsweise wiedergegeben sind. Die vollständige Übersicht kann bezogen werden über den Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e. V. (BVPA), Lietzenburger Str. 91, 10719 Berlin, Telefon: (030) 324-9917, Fax: (030) 324-7001.

1. Illustrierte Zeitschriften, SpecialInterest Zeitschriften, Mitgliederzeitschriften, Kundenzeitschriften, Supplements

Farb- oder sw-Vorlage Abbildungsfvormat bis 1/8 S. 1/4 S. 1/2 S. 1/1 S. 2/1 S. Titel ab
Auflage bis 50000 150 180 290 460 740 1110
100000 160 200 320 510 820 1230
250000 180 220 350 560 900 1350
500000 220 270 430 690 1100 1650
1 Mio 260 320 510 820 1310 1960
2 Mio 300 380 610 980 1570 2350
je weitere Mio plus 40 50 80 100 130 200
in DM

    Zuschläge:

  • Beiheftposter bis 4/1 Seite: wie Titelhonorar.
    Beiheftposter größer als 4/1 Seite: wie Titelhonorar plus 50%.
  • Journal-Aufmacher: plus 50% auf das formatbezogene Honorar.
  • Kleinformatige Abbildungen auf dem Titel: plus 100 % auf das formatbezogene Innenseitenhonorar.
  • Rücktitel: plus 80 % auf das formatbezogene Innenseitenhonorar.
  • Mehrsprachige Publikationen: je weitere Sprache: plus 25%, maximal 100%.
  • Gleichzeitiger Erwerb von Nutzungsrechten für die Verbreitung im Ausland, bezogen auf die Gesamtauflage:
    Europarechte oder englischsprachige Weltrechte plus 100%
    Umfassende Weltrechte plus 150%
  • Zusätzliche Veröffentlichung auf CD-ROM: plus 10%
  • Zusätzliche zeitgleiche Veröffentlichung in Online-Verfahren: plus 20% bezogen auf das Honorar auf einer 1/4 Seite.
  • Honorar für Serienverwendung: plus 500% - Nutzungsdauer 1 Jahr.

    Nachlässe:

  • Späterer Erwerb einer In- oder Auslandslizenz sowie unveränderte Neuauflagen: 20% Rabatt auf das auflagenbezogene Honorar.

    Sonstiges:

  • Mitgelieferte und veröffentlichte Texte, die über eine Bildlegende hinausgehen, sind honorarpflichtig.

2. Tageszeitungen, Anzeigenblätter* und Wochenzeitungen**

Abbildungsformat bis 1spaltig darüber Seiten-
aufmacher
Titel
Sondertitel
Verkaufplakate
Auflage bis 10 000 100 120 150 240
25 000 110 140 180 280
50 000 130 160 200 320
100 000 150 180 230 360
250 000 170 210 260 420
500 000 190 230 290 460
1 Million 220 270 340 540
je weitere Million:
plus
20 30 40 80
in DM

* Wochenzeitungen: Honorar minus 20 %

    Zuschläge:

  • Honorare für Serienverwendung: plus 500% - Nutzungsdauer 1 Jahr.
  • Zusätzliche Veröffentlichung auf CD-ROM: plus 10%.
  • Zusätzliche zeitgleiche Veröffentlichung in Online-Diensten: plus 20% des Honorars für eine mehrspaltige Abbildung.
  • Kopfblätter mit verschiedenen Titeln: plus 20% auf die Gesamtauflage.

    Sonstiges:

  • Mitgelieferte Texte und veröffentlichte Texte, die über eine Bildlegende hinausgehen, sind honorarpflichtig.
  • Als Auflage gilt der Durchschnittswert der gedruckten Auflage aller Erscheinungstage.

    *) Manteldefinition für Regionalblätter
    Bei Regionalzeitung mit verschiedenen Ausgaben, aber gleichen Titeln, können die Teilauflagen zu einer Gesamtauflage addiert werden.

3. Fachzeitschriften*, Mitarbeiterzeitschriften, Veranstaltungs- und Programmhefte, Informationsbroschüren (ohne Werbecharakter)
*gilt nicht für Special Interest-Zeitschriften

Abbildungsformat bis 1/8 S. 1/4 S. 1/2 S. 1/1 S. 2/1 S. Titel
Auflage bis 10 000 100 120 180 280 400 560
25 000 110 130 200 320 480 640
50 000 120 140 230 370 590 740
100.000 130 160 260 410 650 820
250.000 150 180 290 450 720 900
500.000 180 220 340 550 880 1100
1 Million 210 260 410 660 1040 1320
2 Million 240 310 490 780 1250 1560
je weitere Million: plus 30 50 70 80 110 160
in DM

    Zuschläge:

  • Beiheftposter bis 4/1 Seite: wie Titelhonorar.
  • Beiheftposter größer als 4/1 Seite: wie Titelhonorar plus 50%.
  • Kleinformatige Abbildungen auf dem Titel: plus 100% auf das Format bezogene Innenseitenhonorar.
  • Rücktitel: plus 80 % auf das formatbezogene Innenseitenhonorar.
  • Mehrsprachige Publikationen: je weitere Sprache: plus 25%, maximal 100%.
  • Gleichzeitiger Erwerb von Nutzungsrechten für die Verbreitung im Ausland, bezogen auf die Gesamtauflage:
    Europarechte oder englischsprachige Weltrechte plus 100%
    Umfassende Weltrechte plus 150%
  • Zusätzliche Veröffentlichung auf CD-ROM: plus 10%.
  • Zusätzliche zeitgleiche Veröffentlichung in Online-Verfahren: plus 20% bezogen auf das Honorar einer 1/4 Seite.
  • Honorar für Serienverwendung: plus 500% - Nutzungsdauer 1 Jahr.

    Nachlässe:

  • Gleichzeitiger Erwerb einer In- und Auslandslizenz: 50 % auf das auflagenbezogene Honorar.
  • Späterer Erwerb einer In- und Auslandslizenz sowie unveränderte Neuauflagen: 20% Rabatt auf das auflagenbezogene Honorar.

    Sonstiges:

  • Alle Bildvorlagen sind rücksendepflichtig.
  • Mitglieferte und verwendete Texte, die über eine Bildlegende hinausgehen, sind honorarpflichtig.




4. PR-Fotos, Pressemappen (redaktionelle Nutzung)

Anzahl der Kopien je Motiv DM
bis 50 Stück 500
bis 250 Stück 750
bis 1000 Stück 1000
je weitere 1000 Stück: plus 200

    Allgemeines

  • Der Umfang der übertragenen Rechte ist bei Auftragserteilung zu vereinbaren. Im Zweifelsfall gilt § 31 (5) UrhG.
  • Originale bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
  • Das Grundhonorar enthält nur das Recht, die Medien unmittelbar zu beliefern.
  • Eine werbliche, nicht redaktionelle Verwendung ist zusätzlich zu honorieren (z. B. Anzeigen, Mailing, usw.)

    Zuschläge

  • Wünscht der Auftraggeber auch weiterverbreitende Agenturen und Pressedienste zu beliefern, so bedingt dieses einen Aufschlag von 100 % auf das Grundhonorar. Er hat diese Unternehmen auf den Namensnennungsanspruch hinzuweisen.

    Sonstiges

  • Kosten der Vervielfältigung sind nicht im Honorar enthalten.
  • Der Verbreiter hat durch Kennzeichnung unmittelbar am Bild auf den Ablauf der Frist zur honorarfreien Nutzung hinzuweisen (Verfalldatum); ferner ist zu vermerken, daß danach Honorarpflicht zugunsten der Agentur/des Fotografen (mit Anschrift) eintritt. Diese Kennzeichnung ist durch einen Beleg nachzuweisen.

    Nutzungsdauer:

  • Nutzungsdauer: Die Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte werden maximal für die Dauer von einem Jahr übertragen und erlöschen dann.




5. Marktübliche allgemeine Konditionen für die Nutzung von Bildern in den verschiedenen Medienbereichen

Allgemein

  • Vertragsgrundlage sind die Liefer- und Geschäftsbedingungen der Bildlieferanten..
  • Der Bildquellennachweis - Urhebervermerk nach § 13 UrhG und Agenturvermerk entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen - wird grundsätzlich am jeweiligen Bild verlangt.
  • Nutzung von Personenaufnahmen in der Werbung nur nach besonderer Vereinbarung.
  • Bildvorlagen werden nur leihweise zur Verfügung gestellt und sind üblicherweise rücksendepflichtig.


    Honorare, Kosten:

  • Die angegebenen Honorare gelten für das einmalige Nutzungsrecht innerhalb des definierten Nutzungsumfangs. Zusätzliche Nutzungen sind entsprechend dem jeweiligen Nutzungszweck erneut honorarpflichtig.
  • Die Honorare sind für Farbvorlagen oder Schwarz-Weiß-Vorlagen identisch.
  • Die Honorare verstehen sich in DM, netto ohne Mehrwertsteuer und beziehen sich auf ein einzelnes Bild.
  • Bearbeitungskosten sind nicht Bestandteil der Nutzungsrecht und werden gesondert berechnet.

    Zuschläge:
    Zuschläge beziehen sich immer auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszweckes.

  • Außergewöhnliche und/oder kostenintensive Aufnahmen: Aufpreis nach Vereinbarung.
  • Exklusivrechte und Sperrfristen: Aufpreis nach Vereinbarung.
  • Luftaufnahmen: plus 100%
  • Fotomodell-Aufnahmen: mit 1-2 Fotomodellen plus 30%, 3-5 plus 50 %, ab 6 plus 100%.
  • Unterlassener Bildquellennachweis: plus 100% (bestätigt durch Rechtssprechung)
  • Vertragsstrafe bei nicht genehmigter Nutzung: das fünffache Honorar (bestätigt durch Rechtssprechung)
  • Gleichzeitiger Erwerb von erweiterten Nutzungsrechten für ausländische Ausgaben: Zuschläge siehe jeweilige Seite.

    Nachlässe:
    Rabatte beziehen sich immer auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszweckes.

  • Bildcomposing ab 4 Bilder des gleichen Bildlieferanten: 20% Rabatt.
  • Wiederholter Abdruck in derselben Ausgabe: 50% Rabatt auf das Honorar des kleineren Abbildungsformates - in derselben Produktion (TV, Film etc.): 50% Rabatt je weitere Nutzung pro Zeiteinheit.
  • Wiederholungsrabatte werden nur dann gewährt, wenn
    a) die für die letzte Wiederholung vereinbarte Nutzungsdauer nicht abgelaufen ist,
    b) es sich um ein unverändertes Objekt im selben Medium handelt (geringfügige Änderungen ausgenommen).